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Vergleichswertverfahren

Vergleichswertverfahren : Das Vergleichswertverfahren kommt bei Eigentumswohnungen, Teileigentum sowie Familienhäusern zur Anwendung, wenn entsprechende Vergleichswerte ermittelt werden können. Der Wert wird ermittelt, indem mit dem tatsächlich realisierten Kaufpreis andere vergleichbarer Objekte vergleichen wird. Zum Vergleich herangezogen werden typischer Weise Baujahr, Adresse, Wohnfläche, Balkon/Garten, Garagenstellplatz.